Eines der wirksamsten Online-Marketing Mittel ist und bleibt der Versand von Newslettern. Wer seinen bestehenden Kunden oder interessierten Käufern Informationen zu neuen Produkten oder Rabatten per E-Mail übermittelt, kann mit relativ geringen Kosteneinsatz seine Umsätze steigern.
Doch wer einfach so an E-Mail Adressen Werbung verschickt begibt sich auf dünnes Eis. Denn es gibt genaue Richtlinien und Gesetze welche den Versand von Werbung an E-Mail Adressen regeln. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen eine Übersicht zu den rechtlichen Grundlagen im E-Mail Marketing geben.
Die eindeutige Einwilligung
Egal wie viele tausende E-Mail Adressen Sie besitzen, Sie benötigen für jede dieser Adressen eine eindeutige Einwilligung des Besitzers für den Empfang von Werbung. Denn im Streitfall müssen Sie als Versender des Newsletters lückenlos diese Einwilligung nachweisen können. Doch wie erhalten Sie diese Einwilligung wenn doch meist eine einfache Eintragung der E-Mail Adresse reicht?
Die einfache Eintragung der E-Mail Adresse und das Setzen einen Häkchens in einer Checkbox um einen Newsletter zu erhalten wird auch „Opt-In“ genannt. Mit diesem Verfahren ist in keinster Weise sichergestellt, dass der Besitzer des Postfachs seine E-Mail Adresse für den Newsletter eingetragen hat. Somit ist für Sie auch nicht sichergestellt, dass Sie die eindeutige Einwilligung vom rechtmäßigen Besitzer bekommen haben.
Der bessere und auch empfohlene Ansatz ist der sogenannte „Double-Opt-In“. Hier wird dem Benutzer nach der Eintragung für einen Newsletter eine Bestätigungsemail geschickt. Nur wenn der Postfachbesitzer diese E-Mail bestätigt, und somit dem Erhalt des Newsletters aktiv persönlich zugestimmt hat, ist er für den Newsletters angemeldet. Dieses Verfahren stellt somit die eindeutige und nachweisbare Einwilligung des Empfängers sicher.
Aber auch bei der Bestätigungsmail ist Vorsicht geboten! Diese E-Mail sollte nur die nötigen Informationen enthalten damit der Benutzer weiß warum er diese E-Mail bekommen hat. Zu den Best-Practices zählt es z.B. dem Empfänger nochmals die Inhalte für den abonnierten Newsletter aufzuzeigen.
Werbung hat zu diesem Zeitpunkt in der E-Mail noch nichts zu suchen! Denn die Einwilligung zum Erhalt von Werbung wurde noch nicht bestätigt.
Sie wollen Ihren Kunden bei der Bestellung in Ihrem Shop die Möglichkeit zum Abonnieren eines Newsletters geben? Dann dürfen Sie die Einwilligungs-Checkbox nicht vorausgewählt haben. Denn auch hier gilt das gleiche Prinzip. Die eindeutige Einwilligung liegt nur vor, wenn der Kunde die Checkbox aktiv ausgewählt hat.
Das Widerrufsrecht
Für einen rechts-sicheren Newsletterversand reicht nicht nur eine eindeutige Einwilligung des Empfängers aus. Zudem muss dem Nutzer auch die Möglichkeit zum Widerruf gegeben werden. Dabei muss schon bei der Eingabe der E-Mailadresse auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden.
Sollte es dann auch zum eigentlichen Newsletterversand kommen, muss in jedem Newsletter erneut drauf aufmerksam gemacht werden. Meist wird dies im Zusammenhang mit einem Abmelden-Link im Newsletter dargestellt.
Der reibungslose und verlässliche Ablauf der Austragung des Empfängers aus den Verteilerlisten ist hierbei ein wichtiger Faktor. Denn sollte der Benutzer den Newsletter trotz Nutzung des Widerrufsrecht erhalten, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Fazit
Durch die oben genannten rechtlichen Grundlagen sollten Ihnen die wichtigsten Rechtsaspekte im E-Mail Marketing klar geworden sein. Wie aber auch in so vielen anderen Gebieten gibt es auch hier gewisse Sonderregelungen. Falls Sie sich in bestimmten Punkten nicht sicher sind, sollten Sie auf jeden Fall eine Rechtsberatung zur Hilfe nehmen.
Besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Herkunft Ihrer E-Mail Adressen legen. Haben Sie wirklich nachweisbar von jeder dieser Adressen eine Einwilligung? Wenn ja, steht Ihnen und Ihren E-Mail Marketing Kampagnen nichts mehr im Wege!